Finanzmarktregulierung.
Aufsichtsrechtliche Beratung von Banken, Wertpapierdienstleistern, Fonds und FinTechs — mit direktem Zugang zu BaFin und EZB.
Einordnung
Regulatorik, die ermöglicht.
Finanzmarktregulierung entscheidet über Geschäftsmodelle — von der Erlaubnispflicht über Eigenkapitalanforderungen bis zur Produktgestaltung.
Wir beraten beaufsichtigte Institute, Fondsinitiatoren, Vermögensverwalter und FinTechs in allen aufsichtsrechtlichen Fragen — pragmatisch, lösungsorientiert und mit kurzem Draht zu Aufsichtsbehörden.
Leistungsspektrum
Was wir für Sie übernehmen.
01
Erlaubnisverfahren
BaFin- und EZB-Lizenzen, Inhaberkontrolle, Geschäftsleiterqualifikation
02
KWG, WpIG & WpHG
Bankaufsichts-, Wertpapierinstituts- und Wertpapierhandelsrecht.
03
Unternehmenskäufe & -verkäufe
Verwaltungsgesellschaften, Verwahrstellen, Produktstrukturierung.
04
MiFID II / MaRisk / MaComp
Wohlverhaltensregeln, Governance, Vergütung, Outsourcing..
05
FinTech & Crypto
Kryptoverwahrung, MiCA, Zahlungsdienste (ZAG), E-Geld.
06
Enforcement & Sanktionen
Begleitung von Sonderprüfungen, Verwaltungsverfahren und Sanktionen.
Für wen wir arbeiten
Mandanten, die Klarheit suchen.
- Banken und Wertpapierinstitute
- Kapitalverwaltungsgesellschaften
- Vermögensverwalter und Family Offices
- FinTechs und Krypto-Anbieter
- Zahlungsdienstleister
- Asset Manager und Fondsinitiatoren
Unser Ansatz
Wie wir arbeiten.
Pragmatisch
Regulatorik soll Geschäft ermöglichen. Wir entwickeln Lösungen, die rechtlich belastbar und wirtschaftlich umsetzbar sind.
Erfahren
Wir begleiten regelmäßig Verfahren vor BaFin, Deutscher Bundesbank und EZB und kennen die regulatorischen Anforderungen in der Praxis.
Strukturiert
Komplexe regulatorische Fragestellungen lösen wir mit klaren Prozessen, präziser Analyse und effizienter Umsetzung.
International
Europäische Regulierung endet nicht an Landesgrenzen. Wir begleiten grenzüberschreitende Strukturen und internationale Finanzmarktteilnehmer.
Prozess
Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss.
I
Mapping
Erlaubnispflicht, Anwendbarkeit, Lizenzbedarf.
II
Konzept
Geschäftsmodell und Governance regulatorisch abbilden.
III
Antrag
Vollständige Antragsunterlagen, Begleitung im Verfahren.
IV
Implementierung
Policies, Prozesse, Reporting.
V
Laufende Beratung
Vollzug, Post-Closing, Implementierung.
Einblick
Klarheit in wenigen Minuten.
Klarheit bleibt das stärkAufsichtsrechtliche Beratung von Banken, Wertpapierdienstleistern, Fonds und FinTechs (BaFin/EZB).
FAQ
Häufige Fragen.
Sie haben eine konkrete Frage? Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Was versteht man unter Bankaufsichtsrecht und Finanzmarktregulierung?
Darunter fallen die Regeln, die festlegen, wer Finanzdienstleistungen anbieten darf, welche Erlaubnisse nötig sind und welche laufenden Organisations-, Kapital-, Risiko- und Compliance-Pflichten Institute einhalten müssen.
Wann brauche ich eine Erlaubnis nach KWG, ZAG oder KAGB?
Typischerweise dann, wenn ein Geschäftsmodell Bankgeschäfte/Finanzdienstleistungen (KWG), Zahlungsdienste oder E-Geld (ZAG) oder Fondsverwaltung/Investmentgeschäft (KAGB) berührt – die genaue Einordnung hängt vom konkreten Produkt und den Abläufen ab.
Was ist eine KWG-Erlaubnis – und was ist ein „Erlaubnistatbestand“?
Ein Erlaubnistatbestand ist ein gesetzlich definierter Tatbestand im KWG (z. B. Einlagengeschäft, Kreditgeschäft oder bestimmte Finanzdienstleistungen), der – wenn er durch das Geschäftsmodell erfüllt wird – eine aufsichtsrechtliche Erlaubnis auslösen kann. Das ist nicht nur für klassische Banken relevant: Auch die Darlehensvergabe kann – je nach Ausgestaltung und Systematik – eine Erlaubnispflicht begründen, etwa wenn sie gewerbsmäßig oder in kaufmännisch eingerichteter Weise betrieben wird. Unternehmerische Finanzierungslösungen sollten daher frühzeitig darauf geprüft werden, ob sie aufsichtsrechtlich als erlaubnispflichtiges Geschäft einzuordnen sind.
Was bedeutet „Fit-and-Proper“ im Aufsichtsrecht?
„Fit-and-Proper“ beschreibt die Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsgremien, insbesondere fachliche Eignung, Erfahrung, Zuverlässigkeit und ausreichende zeitliche Verfügbarkeit.
Warum ist die „Corporate Governance“ bei regulierten Instituten besonders relevant?
Weil Aufsicht und Prüfer Governance als Grundlage für Risiko- und Compliance-Steuerung sehen: klare Zuständigkeiten, Kontrollfunktionen, Vergütungssysteme und dokumentierte Entscheidungsprozesse.
Was sind MaRisk – und warum tauchen sie in fast jeder Prüfung auf?
Die MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) konkretisieren organisatorische Erwartungen der Aufsicht – u. a. zu Aufbau-/Ablauforganisation, Risikocontrolling, Compliance, Auslagerungen und Dokumentation.
Was ist SREP und was wird dabei typischerweise abgefragt?
SREP (Supervisory Review and Evaluation Process) ist der aufsichtliche Überprüfungsprozess, in dem u. a. Geschäftsmodell, Governance, Risikoprofil, Kapitalausstattung und Liquidität bewertet werden; Ergebnisse können zusätzliche Anforderungen auslösen.
Was bedeutet Outsourcing „kritischer Funktionen“ – und warum ist das so heikel?
Bei kritischen/wesentlichen Auslagerungen erwartet die Aufsicht u. a. Provider-Due-Diligence, Mindestvertragsinhalte, Steuerungs- und Kontrollrechte, Exit-Strategien und laufendes Monitoring – sonst drohen Beanstandungen.
Welche Vertragsklauseln sind bei Auslagerungen/IT-Providern praktisch unverzichtbar?
Typisch sind Audit- und Zugriffsrechte, Subdienstleister-Regeln, Informations-/Incident-Pflichten, Daten- und Geheimhaltung, Standort-/Cloud-Regeln, Exit/Transition sowie klare KPIs/SLA – abgestimmt auf Aufsichtsanforderungen.
Was ist DORA – und welche Themen deckt es ab?
DORA (Digital Operational Resilience Act) ist EU-weit geltendes Regelwerk zu ICT-Risikomanagement, Vorfallmeldungen, Resilienztests und ICT-Drittparteirisiken (inkl. vertraglicher Mindestanforderungen). Es gilt seit 17. Januar 2025.
Was bedeutet „DORA-Readiness“ in der Praxis?
Gemeint ist die Fähigkeit, DORA-Anforderungen operativ umzusetzen: Governance, Policies, Incident-Management, Tests, Drittparteiensteuerung und belastbare Dokumentation (z. B. Informationsregister/Provider-Landschaft).
Was ist MiCAR und was ist ein CASP?
MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) schafft ein EU-Regime für Krypto-Assets. Ein CASP ist ein „Crypto-Asset Service Provider“ (z. B. Verwahrung, Handel, Tausch, Plattformbetrieb) und benötigt – je nach Tätigkeit – eine MiCAR-Erlaubnis.
Ab wann gilt MiCAR praktisch – und warum ist das Timing wichtig?
MiCAR gilt schrittweise; u. a. starteten Regelungen für bestimmte Token-Kategorien früher, während das Regime für Dienstleistungen breit Ende 2024 anwendbar wurde. Timing ist wichtig wegen Übergangs-/Grandfathering-Fragen und Lizenzierungsplanung.
Wie hängen MiCAR, KWG, ZAG und KAGB im Kryptobereich zusammen?
Je nach Ausgestaltung können Kryptodienstleistungen zusätzlich Schnittstellen zu Bank-/Zahlungs-/Investmentrechtauslösen (z. B. Zahlungsabwicklung, E-Geld, Fondsstruktur) – deshalb ist die Produktstrukturierung entscheidend.
Was bedeutet „Inhaberkontrolle“ nach § 2c KWG?
Das ist das aufsichtliche Verfahren bei Erwerb/Erhöhung qualifizierter Beteiligungen an Instituten. Es prüft u. a. Zuverlässigkeit des Erwerbers, Finanzkraft und Einfluss auf solide Geschäftsführung.
Warum sind M&A/JVs im regulierten Umfeld anders als „normale“ Deals?
Weil zusätzlich zu SPA/Share Deal Fragen aufsichtliche Anzeigen/Erlaubnisse, Inhaberkontrolle, Governance-Anpassungen, Outsourcing- und IT-Risiken sowie oft ein enger Zeitplan mit Behördenkommunikation relevant sind.
Was sind EMIR-Pflichten und wen betreffen sie typischerweise?
EMIR regelt u. a. Clearing-, Reporting- und Risikominderungspflichten bei OTC-Derivaten; betroffen sind je nach Konstellation Finanz- und bestimmte Nichtfinanzunternehmen.
Was bedeuten LCR und NSFR in der Liquiditätsregulierung?
LCR (Liquidity Coverage Ratio) und NSFR (Net Stable Funding Ratio) sind Kennzahlen zur kurzfristigen bzw. strukturellen Liquidität – zentral bei Aufsichtsdialogen, Funding-Strategie und SREP.
Was ist MREL und warum ist es für Banken wichtig?
MREL (Minimum Requirement for own funds and Eligible Liabilities) ist eine Mindestanforderung an verlusttragfähige Mittel/Passiva, relevant für Sanierungs- und Abwicklungsfähigkeit und Funding-Strukturen.
Was bedeuten SAG/BRRD und „Recovery & Resolution Planning“?
SAG/BRRD bilden den Rahmen für Sanierung und Abwicklung von Instituten. Recovery & Resolution Planning betrifft u. a. Sanierungspläne, Abwicklungsstrategien und operative Umsetzbarkeit im Krisenfall.
Was ist Marktmissbrauch (MAR) und warum ist das auch für Nicht-Börsenunternehmen relevant?
MAR (Market Abuse Regulation) betrifft Insiderinformationen und Marktmanipulation; Berührungspunkte ergeben sich z. B. über Emittenten, handelbare Instrumente, Projektinformationen oder Insiderlisten/Compliance-Prozesse.
Was umfasst ein AML-Framework (Geldwäscheprävention) typischerweise?
Ein AML-Framework umfasst Risikoanalyse, KYC/Monitoring, Verdachtsmeldungen, Schulungen, interne Kontrollen und klare Verantwortlichkeiten – oft eng mit Sanktions-/Embargo-Screening verzahnt.
Was bedeutet „Enforcement“ im Aufsichtsrecht?
Enforcement umfasst aufsichtliche Maßnahmen und Verfahren – von Beanstandungen und Anordnungen über Sonderprüfungen bis zu Bußgeldverfahren und Remediation-Programmen.
Was ist SFDR/Taxonomie und was bedeutet „Sustainable Finance Compliance“?
SFDR und EU-Taxonomie regeln ESG-Offenlegung und Klassifizierung nachhaltiger Aktivitäten; relevant sind Governance, Produkt-Disclosure, Datenprozesse und konsistente Kommunikation (auch zur Vermeidung von Greenwashing-Risiken).
Welche Aufsichtsbehörden sind in Deutschland für Banken und Finanzdienstleister zuständig?
In Deutschland sind typischerweise die BaFin als zentrale Finanzaufsicht und die Deutsche Bundesbank im Rahmen der laufenden Aufsicht und Prüfungen eingebunden. Je nach Institutsart und Größe kommt außerdem eine Einbindung europäischer Institutionen hinzu, insbesondere im einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Welche Rolle spielen EZB und SSM (Single Supervisory Mechanism) in der Bankenaufsicht?
Der SSM ist das europäische Aufsichtssystem, in dem die EZB die direkte Aufsicht über bedeutende Institute führt, während nationale Behörden (z. B. BaFin/Bundesbank) in die Aufsicht eingebunden bleiben. Weniger bedeutende Institute werden meist weiterhin national beaufsichtigt, jedoch unter dem Rahmen des SSM.
Was ist EBA/ESMA/EIOPA und warum sind diese Behörden praktisch relevant?
Die EBA (Banken), ESMA (Kapitalmärkte) und EIOPA (Versicherungen) sind EU-Behörden, die technische Standards, Leitlinien und Auslegungshilfen erarbeiten. Auch wenn sie nicht immer direkt „aufsichtliche Bescheide“ erlassen, prägen ihre Vorgaben maßgeblich die Aufsichtspraxis und damit Anforderungen an Governance, Reporting und Compliance.
Was bedeutet „EU-Passporting“ (EU-Pass) im Finanzaufsichtsrecht – und wie läuft das praktisch ab?
EU-Passporting ermöglicht es regulierten Unternehmen, bestimmte Finanzdienstleistungen grenzüberschreitend im EWR zu erbringen, entweder über eine Zweigniederlassung (Branch) oder im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit (Freedom to provide services). Praktisch erfolgt das über ein Notifikationsverfahren: Das Institut meldet der Heimataufsicht (Home NCA), in welchen Ländern und mit welchen Aktivitäten es tätig werden will; die Heimataufsicht informiert die zuständigen Behörden im Aufnahmestaat (Host). Je nach Regime (z. B. MiFID-Kontext) sind Inhalt und Form der Notifikationen detailliert standardisiert.
Wie funktioniert Passporting aus Luxemburg (CSSF) – z. B. nach Deutschland?
Bei luxemburgischen Instituten läuft die Notifikation typischerweise über die CSSF als zuständige Heimataufsicht. Die CSSF beschreibt für verschiedene Institutsarten (u. a. Kreditinstitute, Investment Firms) die „European passport“-Prozesse und die Einreichung der Notifikationsunterlagen (inkl. Änderungen/Beendigung) über die vorgesehenen Kanäle/Portale.
Gibt es „Passporting“ auch in die Schweiz – und wie ist die FINMA dabei einzuordnen?
Die Schweiz ist nicht Teil des EU/EWR-Passporting-Systems. Grenzüberschreitende Aktivitäten mit Schweiz-Bezug müssen daher nach schweizerischem Aufsichtsrecht strukturiert werden; zentrale Ansprechpartnerin ist die FINMA als Schweizer Finanzmarktaufsicht. Ob und welche lokalen Pflichten (z. B. Zulassungen, Verhaltens-/Organisationspflichten, ggf. Registrierungen/Anknüpfungen) ausgelöst werden, hängt stark vom Geschäftsmodell und der Zielkundschaft ab.
Regulatorik, die trägt.
Sprechen Sie uns an — wir analysieren Ihr Vorhaben aufsichtsrechtlich und zeigen den schnellsten Weg zur Umsetzung.
