
Notariat.
Effiziente und verlässliche Beurkundung komplexer Vorhaben.
Einordnung
Die Architektur Ihres Unternehmens.
Nicht jede Vereinbarung ist formfrei wirksam. Grundstücksübertragungen, Anteilsabtretungen bei GmbHs, Testamente, Vollmachten und viele gesellschaftsrechtliche Beschlüsse tragen nur durch Beurkundung — und scheitern oft an Details, die sich nachträglich kaum korrigieren lassen.
Wir beurkunden und wickeln anspruchsvolle Transaktionen reibungslos – auch unter engen Timelines, national wie grenzüberschreitend.
Leistungsspektrum
Was wir für Sie übernehmen.
01
Gesellschaftsrecht
Gründungen, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen, Anteilsübertragungen, Gesellschaftervereinbarungen
02
M&A-Transaktionen
Beurkundung von Share- und Asset-Deals, Unternehmenskaufverträgen, Joint-Venture-Vereinbarungen
03
Immobilienwirtschaft
Kaufverträge für Grundstücke und Immobilienportfolios, Wohnungskaufverträge, Erbbaurechte, Grundschuldbestellungen, Projektentwicklungen
04
Finanzierungen & Sicherheiten
Beurkundung von Kreditverträgen, Sicherheitenbestellungen, Schuldscheindarlehen
05
Nachfolge & Erbrecht
Testamente, Erbverträge, Übergabeverträge, Pflichtteilsregelungen
06
Family Offices & Private Clients
Strukturierung von Beteiligungen, Stiftungen, internationalen Vermögensstrukturen
07
Beglaubigungen & Legalisationen
Unterschriftsbeglaubigungen, Handelsregisteranmeldungen, Vollmachten
08
Digitales Notariat
Beurkundungen und Beglaubigungen per Videokommunikation (soweit gesetzlich zulässig)
Für wen wir arbeiten
Mandanten, die Klarheit suchen.
- Mittelständische Unternehmen
- Banken
- Investoren und Start-ups
- Family Offices
- Private Clients
- Gründer
- Organe
- und internationale Mandanten mit Deutschland-Bezug
Unser Ansatz
Wie wir arbeiten.
Schnell & zuverlässig
Auch bei engen Deadlines und komplexen Strukturen.
Praxisorientiert
Verständliche Urkundengestaltung und reibungslose Abwicklung.
Koordiniert
Enge Abstimmung mit anwaltlichen Beratern, Banken, Steuerberatern und Behörden.
International anschlussfähig
Erfahrung in grenzüberschreitenden Vorgängen und mehrsprachigen Beurkundungen.
Prozess
Vom ersten Gespräch bis zum Abschluss.
I
Prüfung
Formbedürftige, Unterlagen, Beteiligte, Vorhaben
II
Entwurf
Urkundenentwurf in Abstimmung mit Notar und Mandant.
III
Termin
Beurkundung, Belehrung, Unterschriften
IV
Vollzug
Bedingungen, Genehmigungen, Auffassung, Eintragung
V
Abwicklung
Dokumentation, Beschlussbücher, Archiv
FAQ
Häufige Fragen.
Sie haben eine konkrete Frage? Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Was macht ein Notar und wofür benötige ich ihn als Unternehmer?
Ein Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und beurkundet oder beglaubigt Rechtsgeschäfte unabhängig und neutral, um ihnen Rechtssicherheit und Beweiskraft zu verleihen. Als Unternehmer benötigen Sie einen Notar insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften, der Übertragung von GmbH-Anteilen, Grundstücksgeschäften, Unternehmenskäufen sowie bei Nachfolge- und Vollmachtsregelungen.
Was unterscheidet einen Notar von einem Rechtsanwalt?
Der Rechtsanwalt vertritt einseitig die Interessen seines Mandanten und verhandelt Verträge zu dessen Gunsten. Der Notar ist dagegen zur Neutralität verpflichtet: Er berät alle Beteiligten gleichermaßen, prüft die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts und sorgt für eine ausgewogene, rechtssichere Beurkundung – unabhängig davon, wer ihn beauftragt hat.
Welchen Vorteil habe ich dadurch, dass GxG Legal jetzt auch ein Notariat anbietet?
Sie erhalten rechtliche Gestaltung und notarielle Beurkundung aus einer Hand. Verträge, die unser Team ohnehin für Sie verhandelt – etwa Kaufverträge, Gesellschafterbeschlüsse oder Übertragungsverträge – können wir direkt im Haus beurkunden lassen. Das reduziert Abstimmungsaufwand, verkürzt Wege und stellt sicher, dass Beratung und Beurkundung inhaltlich nahtlos ineinandergreifen.
Bei welchen unternehmerischen Vorgängen ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben?
Beurkundungspflichtig sind unter anderem die Gründung einer GmbH oder UG, jede Übertragung oder Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen, Verschmelzungen, Formwechsel und andere Umwandlungen, Grundstückskaufverträge sowie bestimmte Vollmachten, Ehe- und erbrechtliche Verträge. Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Form Ihr konkretes Vorhaben beurkundungspflichtig ist.
Wie läuft es ab, wenn ich eine GmbH gründen möchte?
Für die GmbH-Gründung bereiten wir Gesellschaftsvertrag oder individuelle Satzung sowie die Handelsregisteranmeldung vor. Im Beurkundungstermin verliest der Notar den Vertrag, klärt offene Fragen und lässt ihn von allen Gesellschaftern unterzeichnen. Anschließend meldet der Notar die Gesellschaft zur Eintragung beim Handelsregister an – erst mit der Eintragung entsteht die GmbH als eigenständige juristische Person.
Wie werden GmbH-Anteile übertragen oder verpfändet?
Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf nach § 15 GmbHG zwingend der notariellen Form – unabhängig von Kaufpreis oder Beteiligungshöhe. Da sich die Form einer Verpfändung nach den Regeln für die Übertragung richtet (§ 1274 BGB i. V. m. § 15 GmbHG), ist auch die Verpfändung eines Geschäftsanteils notariell zu beurkunden. Wir bereiten Abtretungs- und Pfandverträge vor und stimmen sie mit etwaigen Zustimmungserfordernissen aus dem Gesellschaftsvertrag ab.
Ist eine Online-Beurkundung per Video möglich?
Ja, seit der Reform des Beurkundungsrechts können bestimmte Vorgänge – etwa die Bargründung einer GmbH oder UG sowie einzelne Handelsregisteranmeldungen – per Videokommunikation beurkundet werden. Für andere Rechtsgeschäfte, etwa Grundstücksverträge oder Anteilsübertragungen mit Sacheinlagen, ist weiterhin die persönliche Anwesenheit erforderlich. Wir sagen Ihnen vorab, welches Verfahren für Ihr Vorhaben infrage kommt.
Muss ich zum Beurkundungstermin persönlich erscheinen, oder kann ich mich vertreten lassen?
Grundsätzlich ist das persönliche Erscheinen vorgesehen, eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist in vielen Fällen aber möglich – etwa über eine notariell beglaubigte Vollmacht. Gerade bei internationalen Mandanten oder Konzernstrukturen organisieren wir Vollmachten so, dass Termine auch ohne persönliche Anwesenheit aller Beteiligten rechtssicher stattfinden können.
Was ist beim Notartermin für einen Grundstückskaufvertrag zu beachten?
Grundstückskaufverträge müssen vollständig notariell beurkundet werden, bevor sie wirksam sind. Der Notar sichert den Käufer üblicherweise durch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch ab, prüft bestehende Belastungen wie Grundschulden und koordiniert die Fälligkeit des Kaufpreises mit der Lastenfreistellung. Nach vollständiger Zahlung meldet der Notar die Eigentumsumschreibung zum Grundbuch an.
Wie läuft der Notartermin bei einem Unternehmenskauf (Signing und Closing) ab?
Der Unternehmenskaufvertrag wird meist vollständig verlesen und von beiden Seiten unterzeichnet. Da wir Vertragsverhandlung und Beurkundung koordinieren, stimmen wir den Ablauf von Signing und Closing eng mit allen Beteiligten und deren Beratern ab – inklusive Fälligkeitsvoraussetzungen, Treuhandregelungen und Registeranmeldungen.
Muss der Notar am Sitz meines Unternehmens oder der Immobilie ansässig sein?
Nein. Notare können in Deutschland bundesweit tätig werden. Für die Beurkundung ist es unerheblich, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat oder wo sich eine Immobilie befindet – Sie können den Termin bei uns in Frankfurt wahrnehmen, unabhängig vom Ort des Geschäfts.
Was kostet eine notarielle Beurkundung?
Notarkosten sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert – sie sind damit bundesweit einheitlich und nicht verhandelbar. Wir nennen Ihnen vorab eine verlässliche Kosteneinschätzung, damit Sie von Anfang an volle Kostentransparenz haben.
Wie lange dauert es, bis ich einen Notartermin bekomme?
Da wir Beratung und Beurkundung selbst koordinieren, können wir Termine in der Regel kurzfristig anbieten – oft innerhalb weniger Tage. Bei komplexeren Vorgängen mit mehreren Beteiligten oder internationalem Bezug planen wir entsprechend mehr Vorlauf für Abstimmung und Übersetzung ein.
Welche Unterlagen benötige ich für den Notartermin?
In der Regel Personalausweis oder Reisepass aller Beteiligten, aktuelle Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge, gegebenenfalls Vollmachten sowie – je nach Vorgang – Grundbuchauszüge, Bilanzen oder bestehende Verträge. Wir stellen Ihnen vorab eine individuelle Checkliste zusammen.
Unterstützt der Notar auch bei der Anmeldung zum Handelsregister oder Grundbuch?
Ja. Nach der Beurkundung reicht der Notar die erforderlichen Anmeldungen elektronisch beim zuständigen Handelsregister oder Grundbuchamt ein und begleitet den Eintragungsprozess bis zum Abschluss.
Ist der Notar bei einer Transaktion neutral, oder vertritt er meine Interessen wie ein Anwalt?
Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und vertritt keine der Vertragsparteien einseitig. Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen sichern wir daher bereits im Vorfeld durch unsere anwaltliche Beratung und Vertragsgestaltung – die Beurkundung selbst erfolgt dann neutral und für alle Seiten rechtssicher.
Können auch internationale oder fremdsprachige Mandanten bei GxG beurkunden lassen?
Ja. Wir begleiten regelmäßig grenzüberschreitende Transaktionen und Gesellschaftsgründungen mit ausländischen Gesellschaftern. Je nach Sprachkenntnissen der Beteiligten ziehen wir vereidigte Dolmetscher hinzu oder lassen Urkunden zweisprachig beurkunden, damit alle Beteiligten den Inhalt vollständig verstehen.
Muss ein Testament notariell beurkundet werden?
Ein Testament kann handschriftlich errichtet oder notariell beurkundet werden. Das notarielle Testament bietet mehr Rechtssicherheit, da der Notar die Testierfähigkeit prüft, rechtssicher formuliert und die Verwahrung im Zentralen Testamentsregister veranlasst – es ersetzt zudem in der Regel den Erbschein. Insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen empfehlen wir aus Gründen der Rechtssicherheit die notarielle Form.
Was ist ein Erbvertrag und wann ist er sinnvoll?
Anders als ein Testament bindet ein Erbvertrag mehrere Beteiligte gegenseitig und kann nur unter engen Voraussetzungen geändert werden. Er eignet sich besonders, wenn Nachfolge- oder Übergaberegelungen verbindlich mit Gegenleistungen – etwa Versorgungsleistungen oder Pflichtteilsverzichten – verknüpft werden sollen. Ein Erbvertrag bedarf stets der notariellen Beurkundung.
Was regelt ein Ehevertrag und wann sollte ich einen abschließen?
Ein Ehevertrag regelt Güterstand, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhalt abweichend von den gesetzlichen Regelungen und muss notariell beurkundet werden. Für Unternehmer ist er besonders relevant, um im Fall einer Scheidung den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und private Vermögenswerte klar vom Betriebsvermögen abzugrenzen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und wie wird sie wirksam?
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Fall von Krankheit oder Geschäftsunfähigkeit für Sie handeln darf – privat wie unternehmerisch. Für viele Vollmachten reicht die Schriftform, für bestimmte Befugnisse wie Grundstücksgeschäfte oder die Verfügung über GmbH-Geschäftsanteile ist die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung erforderlich. Wir gestalten Vorsorgevollmachten so, dass sie im Ernstfall auch für unternehmerische Entscheidungen tragfähig sind, und veranlassen die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister.
Warum sollte ich rechtliche Gestaltung und notarielle Beurkundung aus einer Hand nehmen?
Weil Reibungsverluste an der Schnittstelle zwischen Vertragsgestaltung und Beurkundung häufig zu Verzögerungen und Mehrkosten führen. Bei GxG Legal kennt das Team, das Ihren Vertrag verhandelt, auch die Details der Beurkundung – Termine, Fristen und Registeranmeldungen laufen dadurch koordiniert und ohne Informationsverlust.
Was beurkundet wird, muss stimmen.
Anspruchsvolle Transaktionen, perfekte Abwicklung. Ob national oder grenzüberschreitend – wir beurkunden Ihr Projekt auch unter engem Zeitdruck sicher.
