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Implementierung eines Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementsystems nach § 1 StaRUG i.V.m. IDW S 16
IDW S 16 ist da: Was Geschäftsführer jetzt zur Krisenfrüherkennung nach § 1 StaRUG wissen müssen — Pflichten, Haftung und ein Fahrplan zur Umsetzung.
vor 2 Tagen5 Min. Lesezeit
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