Commercial Courts und Chambers in Frankfurt und Berlin gestartet – Neue Impulse für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten
- Lara Köster

- 11. Apr. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Mit Inkrafttreten des Justizstandortstärkungsgesetzes am 9. April 2025 nimmt die deutsche Justiz eine bedeutende Neuausrichtung im Bereich komplexer Wirtschaftsstreitigkeiten vor: In Frankfurt und Berlin sind erstmals sogenannte Commercial Courts und Commercial Chambers eingerichtet worden. Ziel ist es, internationale Streitigkeiten effizient, praxisnah und auf Wunsch auch in englischer Sprache verhandeln zu können – ein längst überfälliger Schritt im internationalen Rechtsvergleich.

Was ist neu?
Frankfurt am Main:
Ab dem 1. Juli 2025 wird es am Oberlandesgericht Frankfurt zwei neue Commercial Courts geben, die als erstinstanzliche Spruchkörper für wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten ab einem Streitwert von 500.000 Euro zuständig sind.
Ein Novum: Die Verfahren können in deutscher, englischer oder gemischter Sprache geführt werden. Dies eröffnet insbesondere international tätigen Unternehmen neue Perspektiven im Hinblick auf die Prozessführung vor staatlichen Gerichten.
Ergänzend werden beim Landgericht Frankfurt Commercial Chambers eingerichtet, die ebenfalls auf Verfahren mit internationalem Wirtschaftsbezug spezialisiert sind und auch Englisch als Verfahrenssprache zulassen.
Berlin:
In der Hauptstadt ist der Start bereits erfolgt: Seit dem 1. April 2025 ist beim Kammergericht Berlin ein Commercial Court mit dem Schwerpunkt privates Bau- und Architektenrecht tätig.
Die Besonderheit: Die Verfahren vor dem Commercial Court in Berlin finden nur in einer Tatsacheninstanz statt. Damit wird eine zügige Klärung komplexer bauvertraglicher Streitigkeiten ermöglicht.
Gleichzeitig wurden beim Landgericht Berlin II Commercial Chambers eingerichtet. Diese sind ab einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig - deutlich niedriger als in Frankfurt - und auch für Verhandlungen in englischer Sprache offen.
Einordnung und Ausblick
Die neuen Commercial Courts und Chambers bieten eine gerichtliche Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit – mit hoher Spezialisierung, internationaler Ausrichtung und Verhandlungssprachenwahl. Für Unternehmen bedeutet dies neue Möglichkeiten, wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten effizient und mit internationaler Anschlussfähigkeit auszutragen.
Die Reform unterstreicht einen Paradigmenwechsel in der deutschen Justiz: weg von der Einheitsgerichtsbarkeit, hin zu mehr Spezialisierung, Internationalität und Nutzerfreundlichkeit.
Ob und wie die neuen Strukturen in der Praxis angenommen werden, bleibt abzuwarten. Die gesetzgeberische Initiative ist jedoch ein klares Signal: Deutschland will als Gerichtsstandort im internationalen Wettbewerb eine aktivere Rolle einnehmen.





