Gesellschaftsrecht Anwalt in Frankfurt
- Nikita Gontschar

- 12. Jan.
- 4 Min. Lesezeit
Wer nach „Gesellschaftsrecht Anwalt Frankfurt“ sucht, hat selten „nur“ eine juristische Frage – sondern meist ein ganz konkretes unternehmerisches Thema: Gründung, Wachstum, Investoren, Umstrukturierung, Gesellschafterkonflikte, Organhaftung oder Nachfolge.
Genau hier setzt unsere Beratung bei GxG Legal in Frankfurt am Main an: als Boutique mit schlanken Abstimmungswegen, direkten Ansprechpartnern und einem starken internationalen Netzwerk – präzise in der Struktur, pragmatisch in der Umsetzung.
Was ist Gesellschaftsrecht?
Gesellschaftsrecht regelt, wie Gesellschaften gegründet, organisiert, geführt und – wenn nötig – beendet werden. Es geht um die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Organen, um Haftungsfragen, Entscheidungswege und die Spielregeln innerhalb der Gesellschaft.
Für wen ist ein Gesellschaftsrechtsanwalt in Frankfurt besonders relevant?
Gesellschaftsrecht betrifft nicht nur „das Unternehmen“, sondern die Menschen und Gremien dahinter. Wir beraten insbesondere:
mittelständische Unternehmen und Konzerntöchter
Start-ups und Investoren
Family Offices sowie Unternehmerfamilien
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und andere Gremien
Wann sollte man einen Anwalt für Gesellschaftsrecht einschalten?
Typische „Trigger“, bei denen sich frühzeitige Beratung auszahlt:
Sie wollen gründen oder die Rechtsform ändern.
Es kommen neue Gesellschafter oder Investoren hinzu – oder jemand soll ausscheiden.
Sie planen Kapitalmaßnahmen (z. B. Kapitalerhöhung) oder größere Umstrukturierungen.
Es gibt Spannungen zwischen Gesellschaftern (klassisch: 50/50-Pattsituationen).
Sie möchten Haftungsrisiken für Geschäftsführer/Vorstände sauber steuern.
Sie bereiten einen Exit oder Unternehmensverkauf vor und wollen „corporate readiness“ herstellen.
Welche Rechtsformen gibt es – und wie findet man die passende?
In Deutschland sind u. a. verbreitet: GbR, OHG, KG (Personengesellschaften) sowie GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG (Kapitalgesellschaften).
Die Wahl ist keine reine Formsache. Entscheidend sind unter anderem:
Haftung und Risikoprofil
Kapitalbedarf und Finanzierung
Flexibilität in der Governance
Steuern
Investorenfähigkeit und Nachfolgefähigkeit
Gerade die Grundlogik ist wichtig: Bei Kapitalgesellschaften ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt; bei Personengesellschaften kann – je nach Rechtsform – persönliche Haftung im Raum stehen.
Wie läuft eine gesellschaftsrechtliche Beratung typischerweise ab?
Gutes Gesellschaftsrecht ist kein „Formular-Service“, sondern Strukturarbeit. In der Praxis läuft es häufig so:
Ausgangslage & Zielbild klären (Wachstum, Nachfolge, Investor, Konfliktprävention)
Risiken und Optionen strukturieren (Haftung, Entscheidungsrechte, Exit-Szenarien)
Dokumente und Governance sauber aufsetzen (Satzung, Gesellschaftervereinbarung, Geschäftsordnung etc.)
Umsetzung operativ machbar machen (Register, Zustimmungen, Schnittstellen zu Steuer/Bank/M&A)
Unser Anspruch ist dabei: juristisch sauber und operativ umsetzbar – von der Gründung bis zur komplexen Strukturmaßnahme.
Was bedeutet Corporate Governance – und warum betrifft das auch den Mittelstand?
Corporate Governance ist das System aus Regeln, Prozessen und Kontrollen, mit dem eine Gesellschaft geleitet und überwacht wird – also: Wer darf was entscheiden, wie wird kontrolliert, wie werden Risiken gesteuert?
Und nein: Das ist nicht nur „Konzern-Thema“. Auch kleinere Gesellschaften profitieren von klaren Entscheidungsstrukturen und Transparenz – vor allem, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind und Konfliktpotenzial realistisch ist.
Was ist Corporate Housekeeping?
Corporate Housekeeping bedeutet: Die Gesellschaft bleibt „sauber aufgestellt“ – laufend und nicht erst, wenn ein Deal oder Streit ansteht. Dazu gehört z. B. die Aktualisierung von Satzung, Organbestellungen, Handelsregistermeldungenund die laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung.
Klingt unsexy – ist aber häufig der Unterschied zwischen „läuft“ und „kostet plötzlich richtig Geld“.
Welche Fehler lassen sich typischerweise vermeiden, wenn man einen Berater einschaltet?
Gesellschaftsrechtliche Probleme entstehen selten über Nacht. Häufig sind es wiederkehrende Muster – und genau die lassen sich mit guter Strukturierung vermeiden:
1) Unklare Zuständigkeiten und fehlende Entscheidungswege
Wenn nicht klar ist, was Gesellschafter entscheiden (Grundsatz) und was Geschäftsführung macht (operativ), wird’s schnell teuer – und streitanfällig.
2) Veraltete oder „mitgewachsene“ Gesellschaftsverträge
Wachstum, neue Gesellschafter, neue Finanzierung – aber die Satzung ist Stand „Gründung 2014“. Klassiker.
3) Keine Konfliktmechanik – besonders bei 50/50
50/50 klingt fair, ist aber gesellschaftsrechtlich oft ein Blockade-Risiko. Ohne Mechanismen droht Stillstand. Sinnvoll sind z. B. Mediationsklauseln, Stichentscheid oder klar definierte Exit-Regeln (bis hin zu „Shoot-out“-Mechaniken).
4) Rollen werden vermischt (Gesellschafter vs. Geschäftsführer)
Vor allem bei Gründer- oder Familienstrukturen wird die Grenze zwischen Eigentümerrolle und Organrolle oft unscharf – mit Haftungs- und Streitpotenzial.
Wann haften Geschäftsführer oder Vorstände persönlich?
Persönliche Haftung kann entstehen, wenn Organpflichten verletzt werden – z. B. bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten, Legalitätspflichten oder bei Insolvenzantragspflichten.
Wichtig ist außerdem die saubere Trennung zwischen Organstellung (Vertretungsmacht als Organ) und Dienstvertrag(schuldrechtliche Grundlage für Vergütung, Laufzeit, Kündigung etc.). Wer das vermischt, handelt sich unnötige Haftungs- und Konfliktrisiken ein.
Eine D&O-Versicherung kann Organmitglieder gegen finanzielle Folgen von Haftungsansprüchen absichern – aber der Schutz ist nicht grenzenlos (z. B. bei Vorsatz oder unpassender Deckung).
Wie hilft Gesellschaftsrecht bei Umstrukturierungen oder beim Unternehmensverkauf?
Gesellschaftsrecht ist oft der „Motor“ hinter strategischen Veränderungen:
Kapitalmaßnahmen (Erhöhungen/Herabsetzungen, Umwandlung von Eigen- und Fremdkapital)
Umwandlungen wie Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder (auch) grenzüberschreitende Maßnahmen
Carve-outs zur Vorbereitung eines Verkaufs: Geschäftsbereiche werden rechtlich verselbständigt, um sie gezielt zu veräußern
Exit-Readiness / Verkaufsvorbereitung („Brush-up“)
– also die Optimierung von Struktur, Verträgen und Organbesetzung, um Transaktionsfähigkeit und Verhandlungsposition zu stärken
Und wenn Gesellschaftsrecht und Deal zusammenkommen, begleiten wir M&A-Transaktionen in enger Abstimmung mit dem Corporate-Setup.
Warum GxG Legal als Gesellschaftsrechts-Boutique in Frankfurt?
Viele Mandanten suchen im Gesellschaftsrecht keinen „Overhead“, sondern klare Lösungen – schnell, strukturiert und verlässlich.
Was unseren Boutique-Ansatz ausmacht:
Persönlich & effizient: direkte Ansprechpartner, schlanke Abstimmungswege
Praxisorientiert: juristisch sauber, operativ machbar
Vorausschauend: Risiken früh erkennen, Optionen sauber aufbauen
Schnittstellenkompetent: enge Zusammenarbeit mit M&A, Steuerberatern, Banken und Stakeholdern
Unabhängig: kein Cross-Selling-Druck; wir arbeiten Hand in Hand mit bestehenden Beratern und greifen bei Bedarf auf ein eingespieltes internationales Netzwerk zurück
Kontakt
Ob Gründung, Gesellschaftervereinbarung, Corporate Governance, Umstrukturierung, Organhaftung oder Exit-Vorbereitung: Wenn Sie einen Anwalt für Gesellschaftsrecht in Frankfurt suchen, unterstützen wir Sie gern – strukturiert, pragmatisch und boutique-typisch nah dran: mail@gxglegal.com





